Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis zum 31. Dezember 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Die Digitalisierung der Verwaltung (e-Government) bietet große Chancen, das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern. Die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren gerät immer dann an Grenzen, wenn aufgrund bestehender Gesetze zwingend Unterschriften in Papierform zu leisten sind oder Unterlagen zwingend in Papierform eingereicht werden müssen. Verwaltungsverfahren und -schritte können durch eine vollständig elektronische Antragstellung und -bearbeitung einfacher, effizienter und bürgerorientierter gestaltet werden. Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hat die Bundesregierung die Grundlage für einen deutschlandweit einheitlichen Zugang zu den digitalen Dienstleistungen aller öffentlichen Verwaltungen geschaffen.
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