Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hat die Bundesregierung die Grundlage für einen deutschlandweit einheitlichen Zugang zu den digitalen Dienstleistungen aller öffentlichen Verwaltungen geschaffen. Bund, Länder und Kommunen sind danach verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis zum 31. Dezember 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. „Aufgrund dieser ohnehin notwendigen Entwicklung bietet es sich an, das Schriftformerfordernis in Papierform gesetzlich abzuschaffen oder auf das notwendige Minimum zu reduzieren“, kommentiert Petra Teufel, stellvertretende Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes Jena-Saale-Holzland. „Dadurch würden Verwaltungsabläufe deutlich vereinfacht und kundenfreundlicher gestaltet werden“, so Teufel weiter.
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