Pressemitteilung zum Antrag "Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren"

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hat die Bundesregierung die Grundlage für einen deutschlandweit einheitlichen Zugang zu den digitalen Dienstleistungen aller öffentlichen Verwaltungen geschaffen. Bund, Länder und Kommunen sind danach verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis zum 31. Dezember 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. „Aufgrund dieser ohnehin notwendigen Entwicklung bietet es sich an, das Schriftformerfordernis in Papierform gesetzlich abzuschaffen oder auf das notwendige Minimum zu reduzieren“, kommentiert Petra Teufel, stellvertretende Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes Jena-Saale-Holzland. „Dadurch würden Verwaltungsabläufe deutlich vereinfacht und kundenfreundlicher gestaltet werden“, so Teufel weiter.

Die FDP-Fraktion im Jenaer Stadtrat hat aus diesem Grund einen Antrag eingebracht mit dem Titel „Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Behördengänge reduzieren“. Darin wird der Oberbürgermeister beauftragt, bis zum 4. Quartal 2021 zu prüfen, in welchen Rechtsvorschriften der Stadt die Anordnung der Schriftform oder des persönlichen Erscheinens zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtbar ist.

„Die Thüringer Kommunen haben einen enormen Nachholbedarf bei der Digitalisierung“, ergänzt Stefan Beyer, Mitglied des Finanzausschusses, in dem der Antrag federführend diskutiert und mehrheitlich bestätigt wurde. „Wir sollten die Stadtverwaltung so benutzerfreundlich wie möglich machen. Die Corona-Krise zeigt wie unter einem Brennglas, wo wir uns weiter verbessern müssen. Unser Antrag soll deutlich machen, was wir als Stadt in Bezug auf e-Government verbessern können. Der Ball soll dann aber auch an den Landtag weitergespielt werden, denn viele Regelungen müssen auf Landesebene verändert werden“, schließt Beyer ab.