Newsletter der Stadtratsfraktion 2. Quartal 2021

Beschlossene Anträge

Im letzten Quartal wurden fünf Anträge unserer Fraktion mit großer Mehrheit im Stadtrat beschlossen.

  • Bei dem Antrag Anpassung des Parkraumkonzepts haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Stadtverwaltung die Parkraumbewirtschaftung in der erweiterten Innenstadt stärker in den Blick nimmt. Dort haben es die Anwohner oft schwer, selbst wenn sie bereit wären, für einen Anwohnerparkplatz zu bezahlen, einen solchen zu finden. Die Situation in Jena-West ist schon seit längerem sehr angespannt. Sie wird sich auch in Jena-Süd durch die Ansiedlung von Zeiss und in Jena-Ost durch den Ausbau des Campuses Inselplatz verschärfen. Die Stadt sollte hier ein Angebot für die Anwohner schaffen, ähnlich wie es im Damenviertel existiert.
  • Die Fortschreibung der Kleingartenkonzeption wurde beschlossen. Die Grundannahmen sollen überprüft werden. Bisher wurde von einem rückläufigen Verlauf der Kleingartennutzung ausgegangen und Kleingärten als Auslaufmodell der DDR-Geschichte erachtet. Dem ist aber in der Realität nicht so. Durch die Corona-Pandemie wurde die Nachfrage nach Kleingärten sogar noch verstärkt. Viele junge Familien sehnen sich nach einem Ausgleichsort neben ihrer Wohnung. Der Antrag fordert auch zu einem festen Vertrag zwischen dem Regionalverband der Kleingärtner und der Stadt Jena auf. Dadurch soll ein fairer Umgang festgeschrieben und Kleingärten nicht gegen Flächen für Wohnungsbau ausgespielt werden. Im Notfall muss die Stadt Ersatzflächen für wegfallende Kleingärten schaffen.
  • Die Fraktion beantragte auch die Fortschreibung des Radverkehrskonzepts. Insbesondere die Durchwegung der Innenstadt soll verbessert und zumindest durch Schilder eine klare Wegführung in Ost-West und Nord-Süd Richtung ausgewiesen werden. Außerdem soll der Verbreitung von E-Bikes Rechnung getragen werden. Dadurch muss das ganze Radwegekonzept besonders in den Hanglagen neu gedacht werden.
  • Ein weiterer Antrag beschäftigte sich mit den Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz. Dieses schreibt vor, dass die Stadtverwaltung bis zum Ende des Jahres 2022 alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten muss. Alle Thüringer Kommunen sind bei dieser Aufgabe weiter hinter dem Plan zurück. Der Antrag unserer Fraktion hat die Stadtverwaltung mit der Aufgabe betraut, zu prüfen, wo schon jetzt das Schriftformerfordnis und die Präsenspflicht das Antragstellers verzichtbar sind. Dadurch würden Verwaltungsprozesse einfacher gestaltet und durch die Pandemiesituation weitere Schutzräume geschaffen werden.
  • Der fünfte Antrag war ein gemeinsamer Antrag mit der CDU-Fraktion, in dem eine Standortanalyse für ein neues Gründerzentrum beauftragt wurde. Die Kapazitäten für neue Gründer sind trotz vieler bereits bestehender Einrichtungen wie dem Technologie- und Innovationspark begrenzt. Neugründungen sind für unsere Stadt eine win-win Situation, da viele Firmen in der Region bleiben, wenn die Bedingungen stimmen, und werden damit über kurz oder lang zu wichtigen Arbeitgebern und Gewerbesteuerzahlern.
Weitere Anträge

Folgende zwei Anträge sind schon in den Stadtrat eingebracht, wurden aber noch nicht beschlossen.

  • Der Antrag Zufriedenheitsanalyse Bauamt fordert den Oberbürgermeister auf, eine Zufriedenheitsanalsyse insbesondere der Kommunikation des Bauamts auf den Weg zu bringen. Vorbild ist hier das Jenaer Finanzamt, welches den Ruf besitzt, selbst bei abschlägigen Entscheidungen eine gute Kommunikation mit den Kunden zu haben. Das sollte ein Vorbild für alle Jenaer Behörden sein.
  • Der Antrag Förderung im Bereich Forst nutzen beauftragt den Oberbürgermeister, über die Fördermöglichkeiten „Extremwetter“ und deren Inanspruchnahme im Bereich Forst zu berichten. Außerdem soll geprüft werden, wie die Stadt Einfluss auf die Fördermöglichkeiten nehmen kann, damit auch die Gemeinwohlleistungen des Waldbesitzes ausgeglichen werden. Der Wald ist nicht nur Rohstofflieferant, sondern auch Lebensraum, Ausgleichs- und Erholungsraum sowie Schutzzone und Klimaregulator. Der Waldbesitzer sollte nicht allein an den Erlösen aus dem Produkt Holz gemessen werden, sondern auch an den anderen Leistungen, die er durch seinen Wald in das Gemeinwohl einbringt. Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt, zu berichten, wie die Sicherheit für den Wald selbst und seine Besucher in den geschädigten Beständen hergestellt und die Wiederbewaldung unterstützt wird. Mit dem Sterben der Wälder gehen enorme Aufwendungen für deren Erhalt selbst, aber auch für die Sicherheit der Waldbesucher einher. Die Stadt soll weiterhin prüfen, wie die Aufgabe der Überwachung, Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen erfüllt wird und ob dafür Fördermittel eingesetzt werden können. Schließlich soll die lokale Verwendung von Holz aus dem Stadtwald intensiviert werden.
Neuer Flyer der Stadtratsfraktion

Die Fraktion hat einen neuen Flyer gestaltet, der bei den kommenden Infoständen und Wahlkämpfen zum Einsatz kommen soll.

Flyer Vorderseite
Flyer Rückseite