Handlungsempfehlungen für ein fußgängerfreundliches Jena

Der Stadtrat beschließt:

  • 001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt Handlungsempfehlungen für den Fußgängerverkehr in Jena zu erstellen. Ein Zeitplan, so wie ein grobes Gerüst sind dem Stadtrat 9 Monate nach Beschluss zur Kenntnisnahme vorzulegen.
     
  • 002 Im Rahmen der Erstellung ist zu prüfen, inwieweit die Bildung eines Beirates „Fußverkehr“ (Arbeitstitel) zur Erstellung des Konzeptes oder der Weiterverfolgung der Interessen der Fußgänger notwendig ist. Sollte die Entscheidung gegen einen entsprechenden Beirat ausfallen, ist zu erklären, welcher Beirat/Ausschuss die Erarbeitung des Konzeptes fachlich begleiten soll.
     
  • 003 In die Erarbeitung des Fußverkehrskonzeptes sind die Beiräte, Ortsteilräte, Vereine, Nichtregierungsorganisationen und die Bevölkerung einzubeziehen.

 

Begründung

In den „Leitlinien Mobilität in Jena 2030“ (17/1510-BV, beschlossen 14.02.2018) wurden Qualitäts- und Handlungsziele festgelegt, die den Fußverkehr in Jena attraktiver und sicher machen sollen. Beispielhaft ist hier das Ziel (Seite 7 der Anlage 2):

„5.1 Flächenhaft wirksame Priorisierung des Fußverkehrs in der Innenstadt, in zentralen Geschäftsbereichen von Stadtteilen sowie in Erholungsbereichen.“ In der Anlage 2 der erwähnten BV wird davon gesprochen die „Nahmobilität“ zu diesem Zwecke zu verbessern. Die Mehrheit Stadträtinnen und Stadträte haben sich jedoch in den letzten Jahren nahezu ausschließlich auf den Ausbau und die Verbesserung des Radverkehrs konzentriert. Der Ausbau und damit die Sicherheit der Fußgänger wurde nicht oder nur am Rande betrachtet und selten in Entscheidungen einbezogen.

Hier ist von allen Seiten (Verwaltung, Stadtrat, Bevölkerung) ein Umdenken notwendig. Ziel muss es sein, und so ist auch der Anspruch der „Leitlinien Mobilität“, alle Formen des Umweltverbundes zu verbessern und deren Akzeptanz zu steigern. Dafür sind Konzepte notwendig, um einen IST-Stand zu fixieren und daraus einen SOLL-Zustand zu definieren und zu erreichen. Ohne zu wissen, wo wir stehen, lassen sich keine zukünftigen Entwicklungen festlegen.

Für den Nahverkehr wurde bereits ein Konzept erstellt. Für den Radverkehr ist das entsprechende Konzept bzw. dessen Neufassung in Arbeit. Nur für den Fußverkehr als größte Gruppe im täglichen Verkehr ist kein Konzept erstellt bzw. in Aussicht. Da sich die Herausforderungen für die Fußgänger punktueller darstellen und ein Konzept wie bei Nah- und Radverkehr nicht sinnvoll wäre, soll diese Lücke durch Handlungsempfehlungen beseitigt werden.

Ziel ist ein gleichberechtigtes Miteinander der Verkehrsarten zu erreichen. Nur die Teilhabe und Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer und aller Verkehrsarten kann zu einem sicheren und gefahrarmen Zusammenleben in unserer Stadt führen. Bevorzugung oder Benachteiligung von Verkehrsarten wird immer zu Konflikten führen.