Digitalisierung in Verwaltung erleichtern - Schriftformerfordernis kritisch überprüfen - Behördengänge reduzieren
Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis zum 31. Dezember 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Die Digitalisierung der Verwaltung (e-Government) bietet große Chancen, das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern. Die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren gerät immer dann an Grenzen, wenn aufgrund bestehender Gesetze zwingend Unterschriften in Papierform zu leisten sind oder Unterlagen zwingend in Papierform eingereicht werden müssen. Verwaltungsverfahren und -schritte können durch eine vollständig elektronische Antragstellung und -bearbeitung einfacher, effizienter und bürgerorientierter gestaltet werden. Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hat die Bundesregierung die Grundlage für einen deutschlandweit einheitlichen Zugang zu den digitalen Dienstleistungen aller öffentlichen Verwaltungen geschaffen.
Wir haben in Deutschland generell das Problem, das wir Fortschritten der Vergangenheit hinterherlaufen und gleichzeitig Trends der Zukunft verschlafen: Der Jahresbericht des Normenkontrollrat macht deutlich, dass die Digitalisierung in Deutschland EU-weit nur Mittelmaß ist.
Wir wollen eine Region mit digitaler Zukunft. Dazu brauchen wir für alle einen leistungsfähigen, technisch-zeitgemäßen Anschluss an die digitale Welt und eine digitale Verwaltungsoffensive im Saale-Holzland und seinen Kommunen.
Dazu wurde unser Antrag „Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern -Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen - Behördengänge reduzieren“ im Kreistag angenommen:
Insgesamt wurden dazu knapp 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern (zum Beispiel „Familie & Kind“ und „Unternehmensführung & - entwicklung“) zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.
Für die forcierte OZG-Umsetzung bietet es sich an, das Schriftformerfordernis in Papierform gesetzlich abzuschaffen und in Ausnahmefällen auf die Fälle zu beschränken, in denen die Papierform tatsächlich zwingend ist. Ein solches Vorgehen müsste entsprechende auch bestehende Möglichkeiten der Verifizierung in digitalen Transaktionen definieren sowie die Anforderungen an Anlagen zur Nutzung in Verwaltungsverfahren festlegen. Die Reduzierung der Schriftformerfordernisse und des persönlichen Erscheinens würde für Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen wie für Unternehmen eine deutliche Vereinfachung von Verwaltungsabläufen bedeuten.
Wir wollen Innovationen einfordern und digitale Anwendungen, gemeinsam mit den Mitarbeitern, nah am Menschen auf den Weg bringen, um zukünftig wertvolle Ressourcen – Papier, Geld und Zeit – einzusparen. Bürgerservices online von Zuhause oder unterwegs erledigen, statt vor dem Amt Schlange stehen.